Kommercium Pro GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende
Bedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie mit unseren Bedingungen
übereinstimmen oder wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt
haben. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern. Sie gelten in dieser Form auch für künftige Verträge zwischen
Kommercium Pro GmbH als Verkäufer mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht noch einmalgesondert vorgelegt werden.
Angebote
2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie können bis zum Zugang der
Bestellung des Käufers widerrufen werden.
2.2. Angebote des Käufers können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen
annehmen. Wir behalten uns vor, Angebote abzulehnen.
Lieferung
3.1. Soweit wir oder die von uns beauftragten Lieferanten Verpackungen und
Transportmittel stellen, gelten nur die von den Käufern mit den Lieferanten
besonders zu vereinbarenden Verpackungsbedingungen. Befindet sich der
Käufer mit der Rückgabe von Transportmitteln (z.B. Paletten u.ä.) in Verzug,
behalten wir uns in jedem Fall vor, die entstandenen Kosten und Mieten dem
Käufer in Rechnung zu stellen.
3.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist, ruht unsere
Lieferpflicht. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadensersatz
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.3. Verladung und Versand erfolgen jeweils gemäß den Vereinbarungen mit
unserem Lieferanten. Hinsichtlich Versandart und Versandweg werden wir die
Wünsche und Interessen des Käufers – soweit wie möglich – berücksichtigen.
Dadurch entstehende Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht bei Lieferung –
gehen zu Lasten des Käufers.
3.4. Bei vereinbarter Fracht haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des
Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Diese Preise
können zu unseren Gunsten oder zu unseren Lasten an veränderte Fracht- und
Nebengebührensätze für die Lieferung angepasst werden, ohne dass dem Käufer
insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer rechtzeitigen und ausreichenden
Selbstbelieferung. Wird der vereinbarte Lieferungszeitpunkt bzw. die
vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so sind wir nur bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet.
3.6. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung
verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe
von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen,
Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn
sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit, von der Lieferverpflichtung. Wird die
Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir
berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten.
Preise
4.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich alle Lieferungen
unfrei ab Herstellerwerk oder Lager exkl. aller Nebenkosten (insbesondere
Transport-, Zoll-, Verpackungs-, Versicherungskosten, Kosten der Rücknahme
und Entsorgung der Verpackung). Die in unseren Angeboten genannten Preise
verstehen sich unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.
4.2. Unsere Preise sind nach der jeweils bei Vertragsschluss einsehbaren Auftragsbestätigung bzw. aus einem expliziten Angebot
ersichtlich. Der Käufer hat den Preis zuzüglich der Umsatzsteuer in der am Tage
der Warenabgabe geltenden gesetzlichen Höhe zu zahlen. Wir behalten uns das
Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn bei Verträgen, bei denen
zwischen Abschluss des Vertrages und der vereinbarten Lieferung oder der
letzten Teillieferung mehr als drei Monate liegen, von uns nicht vorhersehbare
und nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Materialkosten, der Erhöhung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen,
Tarifabschlüssen, Frachten oder öffentlichen Abgaben, eintreten. Dabei werden
wir Kostensenkungen und Kostenerhöhungen gegeneinander saldieren. Die
Änderung der Kosten werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
Zahlung
5.1. Rechnungen sind zahlbar netto bis zum 14. Tage nach Rechnungsstellung,
sofern keine anderen individuellen Vereinbarungen hierzu getroffen wurden. Für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu
unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
5.2. Wir behalten uns vor, die Rechnung elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
Der Käufer ist im Fall einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an uns
verpflichtet, die betroffenen Personen rechtzeitig nach Maßgabe des Artikel 14
EU-Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 über die Datenverarbeitung
durch uns zu informieren; wir sehen von einer Information der betroffenen
Person ab.
5.3. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; Wechselspesen
und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung
gehen zu Lasten des Käufers.
5.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger
Zahlung gerät der Käufer auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit
und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche,
berechtigt, ab Verzugseintritt für Entgeltforderungen Zinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu
verlangen.
5.5. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn
sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor der
Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere
Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden
Verträgen zurückzutreten.
5.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur im Fall der schriftlichen Zustimmung
oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
berechtigt.
Gewährleistung
6.1. Mängelansprüche des Käufers, der Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser
den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachkommt, d.h. offensichtliche Mängel unverzüglich nach
Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung unter Angabe
des beanstandeten Erzeugnisses, der Art des Mangels, der Chargennummer, des
Liefertages und des Objektes, in dem die Ware eingesetzt werden sollte,
schriftlich anzeigt. Nichtkaufleute verlieren im Falle offensichtlicher Mängel,
sofern Mangelfreiheit nicht zugesichert wurde oder arglistig gehandelt wurde,
ihre Gewährleistungsrechte, wenn sie nicht binnen 14 Tage ab Übergabe
schriftlich rügen. Für Mängel, die infolge unsachgemäßer oder
anleitungswidriger Verarbeitung oder Verwendung durch den Käufer entstehen,
leisten wir keine Gewähr.
6.2. Mängelansprüche des Käufers verjähren unbeschadet § 202 Abs. 1 BGB
innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Übergabe oder Abnahme am
Erfüllungsort.
6.3. Liegt ein Mangel vor und wird dieser nach Maßgabe der vorstehenden
Regelung ordnungsgemäß gerügt, so gewähren wir vorrangig Ersatzlieferung
bzw. Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen.
Haftungsbeschränkung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender
Forderungen gegen den Käufer, auch Saldoforderungen, unser Eigentum. Be- und
Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des
Be- und Verarbeiters, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Sache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum
Wert der neuen Sache. Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erwerben wir
Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignen wir
dem Käufer unser Eigentum oder unseren Miteigentumsanteil an der neuen
Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.
8.2. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Ware zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der
Vermischung unter der auflösenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum
unter der auflösenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung überträgt. Der
Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.3. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn
sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der
Forderung vereinbart.
8.4. Für den Fall, dass der Käufer die Ware veräußert, tritt er hiermit schon jetzt
alle daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden in voller Höhe, auch
soweit sie Entgelt für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten,
insbesondere Sicherheiten, höchstens jedoch bis zu 110% der ausstehenden
Forderungen, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Satz 1 gilt auch für den
Fall, dass der Käufer die Waren mit von uns gelieferter Ware verarbeitet,
vermischt oder vermengt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die
Abtretung offen zu legen und die nötigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen.
Die Vorausabtretung erstreckt sich, wenn der Käufer mit seinen
Vertragspartnern ein Kontokorrentverhältnis vereinbart hat, auch auf die
Saldoforderung aus diesem Kontokorrentverhältnis.
8.5. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen
selbst einzuziehen, vorausgesetzt, dass er sich nicht in Verzug befindet.
8.6. Machen wir vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist der Käufer zur
Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet und verliert sein Recht zum Besitz. Er
haftet auf den Minderwert und die Rücknahmekosten sowie für entgangenen
Gewinn. Er hat uns sofort zu verständigen, wenn ein Dritter in unsere Rechte
eingreift.
8.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die
Zahlung unser Sitz.
9.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen
und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechsel- und
Scheckklagen) ist, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz in Bremen. Wir können
den Käufer jedoch auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer
Datenschutzerklärung.
Sie finden diese unter: Privacy Policy
Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht
Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien
bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt,
was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
11.2. Die rechtlichen Bestimmungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen
ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss der Regelungen des
Internationalen Privatrechts.
Stand 01/2024